Die an den DAV von den Mitgliedsbeiträgen abzuführenden Beträge werden ab 2021 kräftig erhöht. Zum Verbandsbeitrag sind Beiträge für die Digitalisierungsoffensive zu entrichten, die Hüttenumlage wird erhöht und ein Klimabeitrag wird eingeführt. Dies und die erhöhten Kosten für die 2018 eingerichtete neue Geschäftsstelle in der Rupertusstraße 2 machen eine Beitragserhöhung ab 2021 unumgänglich. Die Mitgliederversammlung der Sektion hat in der Mitgliederversammlung am 06. 03 2020 mit nur einer Gegenstimme beschlossen, die seit 01.01.2017 unverändert gebliebenen Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2021 zu erhöhen.

Jahresbeiträge

Kategorie

Beschreibung/Voraussetzung

ab 2021

Mitglieder mit Vollbeitrag

1000 *      
 (A-Mitglied)

Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr,

die keiner anderen Kategorie angehören (Vollbeitrag)

62,00 €

Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag                    

2000 *      
 (B-Mitglied)                           

Partnermitglieder

a) das Partnermitglied gehört der selben DAV-Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an

b) es besteht eine identische Anschrift

c) der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen

35,00 €

2400 *     
 (B-Mitglied)

Erwachsene aktive Mitglieder der Bergwacht

(Nachweis jährlich erforderlich)

35,00 €

2600 *     
 (B-Mitglied)

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben

(auf Antrag)

35,00 €

2700 *     
 (B-Mitglied)

Schwerbehinderte ab vollendetem 25. Lebensjahr

(bei Nachweis mit Schwerbehindertenausweis-auf Antrag

Grad der Behinderung mindestens 50 %)

35,00 €

4000 *   
 (D-Mitglied)

Junioren ab vollendetem 18. Bis zum 25. Lebensjahr

35,00 €

Gastmitglieder

3000       
 (C-Mitglied)

 

C-Mitglieder sind Mitglieder, die als A-, B- oder D-Mitglied, oder als Kind/Jugendlicher

a) einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins

b) einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören

18,00 €

Kinder/ Jugendliche

 

5000 *  
 
(K/J-Mitglied)

 

Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten

18. Lebensjahr (Einzelmitglied)

23,00 €

Kinder/ Jugendliche
im Familienverbund und von alleinerziehenden Mitgliedern

 

7000    
 
(K/J-Mitglied)

 

 

Eigene Kinder bis 18 Jahre sind beitragsfrei, wenn

a) mindestens ein Vollbeitrag entrichtet wird

b) alle Familienmitglieder der gleichen Sektion angehören

c) die gleiche Adresse aufweisen

Alleinerziehenden wird auf Antrag bei Entrichten eines Vollbeitrags Beitragsfreiheit für deren Kinder eingeräumt.

0,00 €

Behinderte im Familienverbund

 

 

7700

 

Auf Antrag gilt als Kind – im Sinne des Familien-beitrags – auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

0,00 €

Aufnahmegebühr

Einzelperson  

3,00 €

Familienbeitritt

5,00 €

 

*) bei Eintritt am dem 01.09. reduzierter Beitrag im Aufnahmejahr

 
  Bankverbindung: Raiffeisenbank Altötting /  IBAN DE68711600000000711004 / BIC GENODEF1VRR
   
  Informationen zur Umstellung auf SEPA-Einzugsverfahren