Die an den DAV von den Mitgliedsbeiträgen abzuführenden Beträge werden ab 2021 kräftig erhöht. Zum Verbandsbeitrag sind Beiträge für die Digitalisierungsoffensive zu entrichten, die Hüttenumlage wird erhöht und ein Klimabeitrag wird eingeführt. Dies und die erhöhten Kosten für die 2018 eingerichtete neue Geschäftsstelle in der Rupertusstraße 2 machen eine Beitragserhöhung ab 2021 unumgänglich. Die Mitgliederversammlung der Sektion hat in der Mitgliederversammlung am 06. 03 2020 mit nur einer Gegenstimme beschlossen, die seit 01.01.2017 unverändert gebliebenen Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2021 zu erhöhen.
Jahresbeiträge
Kategorie |
Beschreibung/Voraussetzung |
ab 2021 |
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Mitglieder mit Vollbeitrag |
1000 * (A-Mitglied) |
Mitglieder ab vollendetem 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören (Vollbeitrag) |
62,00 € |
Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag |
2000 * (B-Mitglied) |
Partnermitglieder a) das Partnermitglied gehört der selben DAV-Sektion wie das dazugehörige Mitglied mit Vollbeitrag an b) es besteht eine identische Anschrift c) der Mitgliedsbeitrag wird in einem Zahlungsvorgang beglichen |
35,00 € |
2400 * (B-Mitglied) |
Erwachsene aktive Mitglieder der Bergwacht (Nachweis jährlich erforderlich) |
35,00 € |
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2600 * |
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (auf Antrag) |
35,00 € |
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2700 * |
Schwerbehinderte ab vollendetem 25. Lebensjahr (bei Nachweis mit Schwerbehindertenausweis-auf Antrag Grad der Behinderung mindestens 50 %) |
35,00 € |
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4000 * |
Junioren ab vollendetem 18. Bis zum 25. Lebensjahr |
35,00 € |
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Gastmitglieder |
3000
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C-Mitglieder sind Mitglieder, die als A-, B- oder D-Mitglied, oder als Kind/Jugendlicher a) einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins b) einer Sektion des Österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören |
18,00 € |
Kinder/ Jugendliche |
5000 *
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Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Einzelmitglied) |
35,00 € |
Kinder/ Jugendliche |
7000
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Eigene Kinder bis 18 Jahre sind beitragsfrei, wenn a) mindestens ein Vollbeitrag entrichtet wird b) alle Familienmitglieder der gleichen Sektion angehören c) die gleiche Adresse aufweisen Alleinerziehenden wird auf Antrag bei Entrichten eines Vollbeitrags Beitragsfreiheit für deren Kinder eingeräumt. |
0,00 € |
Behinderte im Familienverbund
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7700
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Auf Antrag gilt als Kind – im Sinne des Familien-beitrags – auch ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. |
0,00 € |
Aufnahmegebühr |
Einzelperson |
3,00 € |
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Familienbeitritt |
5,00 € |
*) bei Eintritt am dem 01.09. reduzierter Beitrag im Aufnahmejahr
Bankverbindung: Raiffeisenbank Altötting / IBAN DE68711600000000711004 / BIC GENODEF1VRR |
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Informationen zur Umstellung auf SEPA-Einzugsverfahren |