An alle Mitglieder zwischen 14 und 27 Jahre

 

 

Sektionsjugendordnung des Deutschen Alpenvereins

Jugendvollversammlung der Sektion Burgkirchen

 

 

in der der Hauptversammlung des Deutschen Alpenvereins, die am 10./11. November 2017 in Siegen stattfand, wurde eine Mustersektionsjugendordnung beschlossen, mit der die Interessen, die Rechte,
aber auch die Verantwortung der Jugend in den Sektionen gestärkt werden sollen.

 

Wir bedauern, dass in der Sektion Burgkirchen, in der Du Mitglied bist, keine Jugendgruppe aktiv ist und derzeit, mangels eines Kandidaten, auch kein Jugendreferent im Vorstand vertreten ist.

 

Die Mustersektionsjugendordnung, die auch verschiedene variable Punkte enthält, tritt am 01.01.2018
in Kraft und ist von allen Sektionen ab 01.01.2019 verpflichtend anzuwenden.

 

In einer Jugendvollversammlung ist über eine Sektionsjugendordnung zu befinden, nach der auch ein/e Jugendreferent/in, Mitglieder eines Jugendausschusses sowie Delegierte für den Landes- und Bundesjugendleitertag gewählt werden soll. Stimmberechtig in der Jugendvollversammlung sind alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mitglieder der Sektion vom 14. bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

 

Für die Wirksamkeit der Sektionsjugendordnung ist nach den Beschlüssen der Jugendvollversammlung auch noch ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Auch der/die von der Jugendvollversammlung gewählte Jugendreferent/in ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Nachdem die Mitgliederversammlung am Freitag, 09.03.2018 stattfindet, ist es notwendig, die Jugendvollversammlung rechtzeitig vor diesem Termin einzuberufen.

 

Ich lade Dich zur

 

  1. Jugendvollversammlung
    am 26. Januar 2018

um 18:30 Uhr ins Gasthaus Tettmann,

Burgkirchen-Gendorf, Gartenstraße 6

 

ein und würde mich sehr freuen, wenn ich viele junge Mitglieder begrüßen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Vorstandschaft

Günther Stautner
1. Vorsitzender