Jugendordnung

 
 
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So gelingt die Umsetzung

Die Mustersektionsjugendordnung (MSJO) hat für die Arbeit in den Sektionen grundlegende Bedeutung. Die MSJO regelt einheitlich die Grundzüge der Arbeit der JDAV und die Zusammenarbeit mit dem DAV auf Sektionsebene.

Die MSJO wurde 2021 vor allem in Bezug auf das offene Delegiertensystem vollständig überarbeitet und im Herbst durch den Bundesjugendleitertag und die DAV Hauptversammlung beschlossen. Sie trat zum 1.1.2023 in Kraft und löst damit die 2017er-Version ab.

 

Was gilt in meiner Sektion:

Ihr habt eure Sektionsjugendordnung in einer der Jugendvollversammlung an das seit 2023 gültige Muster angepasst?

Wunderbar, dann habt ihr eine gültige Sektionsjugendordnung und könnt auf dieser Basis eure jährliche JVV machen und Delegierte wählen.

Ihr habt nach 2021 eure Sektionsjugendordnung nicht angepasst?

Wenn ihr in keiner Jugendvollversammlung ab 2022 eure Sektionsjugendordnung an das neue Muster angepasst habt, dann gilt seit 1.1.2023 automatisch das 2021 beschlossene Muster. Auf dieser Basis könnt ihr eine JVV durchführen und dort bei Bedarf das Muster anpassen. Bedenkt bitte bei der Terminwahl eurer Jugendvollversammlung, dass diese rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung der Sektion liegen sollte, um die geänderte Sektionsjugendordnung dort zum Beschluss vorzulegen.

Ihr hattet bisher noch keine Jugendvollversammlung?

Habt ihr bisher noch nie eine Jugendvollversammlung gemacht, solltet ihr euch zeitnah kümmern. Ihr führt dann eine erste Jugendvollversammlung nach den Regelungen des Musters (automatische Gültigkeit des Musters seit 01.01.2023) durch. Dort könnt ihr eure Sektionsjugendordnung bei Bedarf auf Basis des Musters anpassen. Bedenkt bitte bei der Terminwahl eurer Jugendvollversammlung, dass diese rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung der Sektion liegen sollte, um die geänderte Sektionsjugendordnung dort zum Beschluss vorzulegen.

Für eure weitere Arbeit stellen wir euch die folgenden Dokumente der 2021er-MSJO zur Verfügung:

reine Textversion als pdf:

jdav_mustersektionsjugendordnung-2021.pdf

 

Wir als Sektion Burgkirchen haben dies zur Kenntnis genommen und unsere Jugendlichen, persönlich per Anschreiben, zu einer Jugendvollversammlung eingeladen.

 
 
leider ist keiner gekommen.

Kontakt:

Deutscher Alpenverein Sektion Burgkirchen
Rupertustrasse 2a
84508 Burgkirchen a.d.Alz

Telefon: 08679 6971

E-Mail: alpenverein-burgkirchen@online.de

Service:

Öffnungszeiten: jeder Freitag von 17:00 bis 18:00 Uhr

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